• Planung von Belegprüfungen durch individuelle Terminplanung mit den Beiräten
  • Individuelle Anpassung der Betriebsabrechnungen können nach Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung der WEG durchgeführt werden
  • Auf Wunsch Erstellung von separaten Mietabrechnungen bei vermietetem Teileigentum
  • Aufgelistete Abrechnungen in umlagefähige und nicht umlagefähige Kostenverteilung
  • Durchführung von Betriebskostenabrechnungen nach Beschluss

Alle Abrechnungen werden von uns mit dem Verwaltungsprogramm der Firma WEKA erstellt. Die erforderlichen Fachkenntnisse werden durch die Teilnahme an Fachseminaren ständig auf dem Laufenden gehalten.